Freie Werkstattwahl, auch in der Garantiezeit.
Das Urteil macht deutlich: Wird vom Verkäufer über die gesetzliche Gewährleistung zusätzlich noch eine Garantie für das Fahrzeug ausgestellt, so darf keine Werkstatt vorgeschrieben werden. Die Arbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden und ein späterer Schaden darf nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen sein. Autokäufern ist anzuraten, anwaltliche Hilfe zu holen, falls ihre Garantieansprüche zurückgewiesen werden. In unserer Werkstatt erwartet Sie Service nach Herstellervorgaben. Wartungen und Reparaturen sind für uns kein Problem. Den Verfall der Fahrzeuggarantie haben Sie bei uns daher nicht zu befürchten. Gerne beraten wir Sie. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin mit uns.
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